§ 1 · Allgemeines
§ 1.0 | Sexuelle & intime Inhalte
-
Erotisches Roleplay jeder Form, sexuelle Handlungen sowie
das Ausspielen von Schwangerschaften und Geburten haben auf
dem Server keinen Platz. Der Ausschluss dieser Inhalte
schützt Projekt, Community und Mitspieler gleichermaßen und
beugt vermeidbaren Streitigkeiten sowie heiklen Momenten
vor. Je nach Ausmaß reichen die Folgen von einer Sanktion
bis zum dauerhaften Serverausschluss.
-
Rape-RP, also das Ausspielen von sexueller Gewalt und
Vergewaltigungen, ist strengstens verboten und wird ohne
Vorwarnung mit dem dauerhaften Serverausschluss geahndet.
-
Da der Server ab 14 Jahren zugänglich ist, sind sexuelle
oder romantische Inhalte gegenüber Minderjährigen
ausnahmslos untersagt, im Spiel wie auch über Discord oder
private Nachrichten. Verstöße führen zum dauerhaften
Ausschluss und werden bei Bedarf an die Plattformbetreiber
gemeldet.
§ 1.1 | Unerlaubte Software & Vorteile
-
Hacks, Cheats, Mod-Menüs, NoProps, Faster Fire Rate, Damage
Multiplier, No Water Pack, Bugs oder Makros, mit denen man
sich einen unfairen Vorteil verschafft, sind untersagt.
Bereits der Versuch führt ebenso wie die tatsächliche
Nutzung zum dauerhaften Ausschluss. Wer einen Bug findet
oder jemanden beim Ausnutzen beobachtet, muss dies sofort
weitergeben.
§ 1.2 | Klärung nach Ausschluss
-
Wurde ein Spieler ausgeschlossen, kann er das Thema
anschließend mit dem zuständigen Teammitglied besprechen.
§ 1.3 | Umgang mit dem Team
-
Beleidigungen oder Anfeindungen gegenüber Teammitgliedern
sind nicht geduldet. Sachliche, konstruktive Kritik ist
dagegen jederzeit willkommen.
§ 1.4 | Fehler melden
-
Auffällige Bugs und Spielfehler sind dem Serverteam
mitzuteilen.
§ 1.5 | Aufnahmepflicht
-
Spieler mit der Rolle „Aufnahmepflicht" müssen ihre
RP-Situationen und Schießereien mitschneiden und zeichnen
die komplette Spiel-Session auf. Die Einzelheiten zu
Software, Cliplängen und Aufbewahrung regelt § 6.
-
Für alle übrigen Spieler besteht keine Aufnahmepflicht. Ohne
eigene Aufnahme lässt sich im Support jedoch nichts zu den
eigenen Gunsten belegen.
§ 1.6 | Soundboards
-
Teamspeak-Soundboards sind ausschließlich im Fahrzeug
erlaubt (Reichweite höchstens 3 Meter) und nur mit
copyrightfreiem Material. Troll-Sounds oder die Stimmen
anderer Personen sind untersagt.
§ 1.7 | OOC-Talk
-
Bezüge auf die Außenwelt des Roleplays sind untersagt. Dazu
zählen vor allem:
-
Verweise auf Regelwerk, Support, Team oder Tickets
(„Regelwerk", „Bibel", „Buch Gottes")
-
Verweise auf Discord, TeamSpeak, Stream, Livestream,
„muten", „stummen", „offline"
-
Bezüge auf Tasten, Eingaben oder Spielmechanik („X Muskel",
„Movement", „Aim", „GG", „Scheppern")
-
Serverinterner Meta-Slang wie „Pommes" / „Rösti-Pommes",
„Gambo", „Much-Zivi"
-
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Maßgeblich ist, ob
eine Äußerung erkennbar aus der Spielerwelt statt aus der
Charakterwelt stammt. Je nach Schwere folgt eine Verwarnung
bis hin zum Bann.
§ 1.8 | Mindestalter
-
Der Zugang setzt ein Mindestalter von 14 Jahren voraus.
§ 1.9 | Anweisungen des Teams
-
Den Anweisungen des Serverteams ist stets Folge zu leisten;
das Team behält in jedem Fall das letzte Wort.
§ 1.10 | PayToWin & Grauzonen
-
PayToWin sowie das gezielte Ausreizen von Grauzonen im
Regelwerk sind nicht gestattet.
§ 1.11 | Team im Aduty
-
Teammitglieder im Aduty werden im Spiel weder beachtet noch
angesprochen, es sei denn, sie wenden sich selbst direkt an
dich.
§ 1.12 | Werbung
-
Werbung für eigene oder fremde Projekte ist untersagt.
§ 1.13 | Schussankündigungen
-
Für Schusscalls und Schussfreigaben gelten § 2.32 bis §
2.39.
§ 1.14 | Staatsfahrzeuge & Megaphone
-
Fahrzeuge staatlicher Fraktionen dürfen ohne RP-Hintergrund
nicht entwendet werden. Megaphone bleiben ausschließlich den
staatlichen Fraktionen vorbehalten.
§ 1.15 | Fahrzeughandel
-
Fahrzeuge dürfen untereinander zu fairen, realistischen
Konditionen verkauft oder verschenkt werden. Ein Verkauf
gegen echtes Geld ist verboten.
§ 1.16 | Bug- & Glitchausnutzung
-
Das Ausnutzen von Bugs oder Glitches ist strikt untersagt.
§ 1.17 | Pitten
-
Leichtes „Pitten" mit RP-Hintergrund ist zulässig;
übermäßiges „Pitten" ist verboten.
§ 1.18 | Provokationen & Discord
-
Das Anschreiben von Mitgliedern anderer Fraktionen sowie
Provokationen über Discord sind untersagt. Ebenso verboten
ist das Posten von Bildern nach Schießereien, die die
Gegenseite provozieren könnten. Schwerere Fälle können
Fraktionsverwarnungen nach sich ziehen.
§ 1.19 | Namensvorgaben
-
Troll-Namen oder Emojis im FiveM-Namen sind nicht erlaubt.
Verbindliches Format:
Fraktion | Vor- und Nachname.
§ 1.20 | Betrug & Falschangaben
-
Falsche Angaben im Marktplatz oder allgemein sowie jede Form
von Betrug oder Scam sind untersagt.
§ 1.21 | Verfolgungsjagd durch den Staat
-
Verfolgt eine staatliche Fraktion, darf eine
PITT-Ankündigung frühestens nach einer Minute erfolgen. Eine
Schussankündigung ist erst eine Minute nach dieser
PITT-Ankündigung zulässig. Das Feuer darf zudem erst
erwidert werden, nachdem die Behörde selbst das Feuer
eröffnet hat.
§ 1.22 | Schüsse auf Fußgänger
-
Aus einem Fahrzeug auf einen Fußgänger zu schießen ist
grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der
Fußgänger zuerst schießt und dadurch eine unmittelbare
Bedrohung entsteht.
-
Der Fahrer darf keinen Driveby machen. Sobald das Fahrzeug
steht, ist das Schießen erlaubt.
§ 1.23 | Lootdrops & Bubble
-
Lootdrops dürfen ausschließlich nördlich des Observatoriums
ausgelöst werden und niemals auf Gebäuden.
-
Nach der Einnahme eines Lootdrops gilt eine Sperrfrist von 5
Minuten, in der kein Call abgesetzt werden darf. Baiting ist
in diesem Zusammenhang ebenfalls untersagt.
-
Der markierte Bereich um einen Lootdrop gilt als Bubble. Für
sie gilt:
-
Aus der Bubble heraus auf Spieler außerhalb zu schießen ist
verboten.
-
Von außerhalb in die Bubble hinein zu schießen ist ebenfalls
verboten.
-
Auch das Anvisieren, Bedrohen oder Ankündigen über die
Grenze der Bubble hinweg ist untersagt.
-
Wer sich am Kampf um den Lootdrop beteiligen will, muss die
Bubble betreten und den Fight innerhalb der Zone austragen.
-
Wer sich in der Bubble befindet und angegriffen wird, darf
ausschließlich auf Gegner innerhalb der Bubble
zurückschießen.
-
Verlässt ein Gegner die Bubble, darf er nicht weiter
beschossen oder verfolgt werden. Der Fight endet an der
Zonengrenze.
-
Das Ausnutzen der Zonengrenze, also abwechselndes Rein- und
Rausgehen, um Schüssen auszuweichen oder die Regel zu
umgehen, wird sanktioniert.
-
Erhöhte Positionen, Fahrzeuge oder Distanzwaffen außerhalb
der Bubble dürfen nicht genutzt werden, um auf das Geschehen
in der Zone einzuwirken.
-
Wer gegen diese Vorgaben verstößt, wird nach § 2.2
behandelt.
§ 1.24 | Fahrzeugform ausnutzen
-
Das Ausnutzen der Fahrzeugform durch „Arsch halten" ist
grundsätzlich verboten. Bei Fights nördlich des
Observatoriums greift diese Regel nicht.
§ 1.25 | Trolling
-
Jede Form von Trolling ist untersagt, also Verhalten, das
ausschließlich darauf abzielt, andere Spieler zu stören, zu
provozieren oder das Roleplay zu sabotieren. Die Sanktion
richtet sich nach der Schwere; in extremen Fällen folgt der
dauerhafte Serverausschluss.
§ 1.26 | Totenbeleidigung
-
Beleidigungen gegenüber Verstorbenen sind strikt untersagt
und werden mit einem Ausschluss geahndet.
§ 1.27 | Hassrede gegen den Server
-
Das Schlechtreden des Servers sowie Hetze gegen SaintCity,
das Team oder die Community sind untersagt. Schwerwiegende
Verstöße führen zum dauerhaften Serverausschluss.
§ 1.28 | Emote-Abuse
-
Das Missbrauchen von Emotes ist verboten. Dazu zählt, sich
durch Emotes einen Vorteil zu verschaffen, durch Objekte zu
gelangen oder Animationen unrealistisch einzusetzen.
§ 2 · Roleplay
§ 2.0 | Fear-RP & Schutz des Lebens
-
Jeder Charakter hat Angst um sein Leben und verhält sich
entsprechend. Das eigene Leben steht über Ausrüstung, Geld,
Fahrzeugen und dem Ansehen der eigenen Fraktion.
-
Fear-RP gilt vor allem dann, wenn eine Waffe direkt auf dich
gerichtet ist, du klar in der Unterzahl bist, du entwaffnet
oder gefesselt bist oder auf dich geschossen wird und du
keine Deckung hast.
-
In diesen Fällen ist verboten: selbst eine Waffe zu ziehen
oder zurückzuschießen; wegzulaufen, wegzufahren oder mit dem
Fahrzeug loszufahren; Anweisungen zu ignorieren oder das
Gegenüber zu provozieren; zu funken oder zu telefonieren.
-
Gegenwehr ist nur erlaubt, wenn du eine echte Chance hast,
etwa wenn das Gegenüber abgelenkt ist, weit weg steht, die
Waffe erkennbar gesenkt hat oder du in Deckung gekommen
bist. Das muss im Clip zu sehen sein.
-
Fear-RP gilt für alle Spieler, auch für Mitglieder
staatlicher Fraktionen.
-
Fear-RP endet, sobald keine direkte Bedrohung mehr besteht,
etwa wenn die Angreifer weg sind, du in Sicherheit bist oder
die Waffen weggesteckt wurden.
-
Sich absichtlich in eine Fear-RP-Lage zu bringen, um Gegner
in eine Situation zu locken, in der sie nicht handeln
dürfen, gilt als Baiting nach § 2.22.
-
Wer Fear-RP erzwingt, muss die Situation auch ausspielen.
Anweisungen müssen erfüllbar und verständlich sein, und die
Gegenseite braucht Zeit zum Reagieren. Wer kooperiert, darf
nicht getötet werden (§ 2.4).
§ 2.1 | VDM
-
Grundloses Anfahren, Überfahren oder Töten mithilfe von
Fahrzeugen ist untersagt.
§ 2.2 | RDM
-
Gewalt ohne stichhaltigen RP-Hintergrund ist verboten; Art
und Ausmaß der Gewalt müssen nachvollziehbar sein.
§ 2.3 | Meta-Gaming
-
Wissen, das man außerhalb des Roleplays (OOC) erlangt, darf
nicht ins Spiel (IC) übertragen werden. Wer IC ist, darf
sich in keinem Discord-Call oder anderen Sprachchat
befinden, einzige Ausnahme ist der Ingame-Voice.
§ 2.4 | Power-RP
-
RP-Situationen dürfen nicht erzwungen werden. Wer kooperativ
reagiert, darf nicht getötet werden.
§ 2.5 | Fail-RP
-
Das Leben grundlos aufs Spiel zu setzen oder unrealistische
Handlungen auszuführen ist untersagt und wird sanktioniert.
-
Nach einem Überschlag mit dem Fahrzeug darf nicht
weitergefahren werden, bevor eine Reparatur erfolgt ist.
§ 2.6 | Combat Logging
-
Das Ausloggen im bewusstlosen Zustand, das Verlassen einer
laufenden Situation oder die Flucht in eine Safezone sind
verboten.
§ 2.7 | New-Life-Regel & Fightende
-
Wer in einer Situation bewusstlos war, darf nicht erneut in
dieselbe Situation eingreifen. Nach dem Ausbluten sind
sämtliche Erinnerungen an das Geschehen zu vergessen.
-
Ein Fight gilt als beendet, wenn eine Partei ausgeblutet
ist, sich erkennbar zurückgezogen hat oder die Situation von
einer staatlichen Fraktion übernommen wurde.
-
Nach dem Fightende gilt für alle Beteiligten, auch für die
überlebende Seite, eine Rückzugsfrist von 15 Minuten. In
dieser Zeit ist verboten: an den Ort des Geschehens
zurückzukehren; dieselbe Partei erneut anzugreifen oder zu
callen; die Situation mit neuer Ausrüstung oder mit
nachgeholten Mitgliedern fortzusetzen; sich am Krankenhaus
oder am Spawn der Gegenseite aufzuhalten.
-
Eine bestehende Schussfreigabe nach § 2.34 erlischt mit dem
Fightende, egal wie viel Restzeit noch offen wäre.
§ 2.8 | Ninja-RP
-
Sich ohne jeden Bezug in fremde RP-Situationen einzuklinken
ist untersagt.
§ 2.9 | Drittpartei
-
Der Zusammenschluss von Fraktionen oder das Eingreifen in
laufende Fights ohne Antrag ist verboten. Exekutivbehörden
sind hiervon ausgenommen, müssen jedoch realistisch handeln.
-
Befindet sich eine Fraktion in einer Situation mit dem LSPD
oder LSSD, darf sich keine andere Fraktion einmischen, die
mit dieser Situation nichts zu tun hat.
§ 2.10 | Verhandlungen
-
In Verhandlungen ist Volleyball-RP gefragt: Geiselnehmer und
staatliche Fraktionen müssen aufeinander zugehen,
Kompromisse anbieten und diese auch annehmen.
- Verweigert eine Seite die Verhandlung, gilt § 4.5.
§ 2.11 | Erfundene Items
-
Das Erfinden nicht vorhandener Gegenstände (etwa Klebeband
oder Fußketten) ist verboten.
§ 2.12 | Vollmaskierung
-
Vollmaskierte Spieler dürfen nicht anhand ihrer Stimme oder
ihres Akzents identifiziert werden.
§ 2.13 | Zivilistengruppen
-
Zivilisten dürfen in Gruppen von höchstens 5 Personen
auftreten. Dabei müssen Torso und Hose bei allen Mitgliedern
der Gruppe identisch sein.
§ 2.14 | Falsche Identität
-
Sich als fremde Behörde oder fremde Fraktion auszugeben ist
untersagt.
§ 2.15 | Abziehen ohne Grund
-
Das Ausrauben von Spielern ohne RP-Hintergrund ist verboten.
Für Ladenräube gilt § 4.2.
§ 2.16 | Raub & Geiselnahme
-
Raubüberfälle und Geiselnahmen sind grundsätzlich erlaubt.
Die Vorgaben dazu regelt § 4.
-
Mitglieder von LSPD, LSSD, LSMD sowie Mechaniker dürfen bei
Laden- und Bankräuben nicht als Geiseln genommen werden.
§ 2.17 | Umgang mit Polizisten
- Das Demütigen von Polizisten ist untersagt.
-
Polizisten dürfen ausschließlich lebend abgezogen werden.
Abgenommen werden dürfen Waffen und Munition.
-
Essen und Trinken dürfen niemals abgenommen werden, weder
Polizisten noch sonst jemandem (§ 2.23).
-
Bewusstlose Polizisten dürfen nicht abgezogen werden; hier
gilt § 2.26.
-
Nach der Situation muss man sich zurückziehen oder einen
Mediziner rufen.
§ 2.18 | Verkehrskontrollen
-
Bei allgemeinen Verkehrskontrollen darf erst
zurückgeschossen werden, nachdem die staatliche Fraktion das
Feuer eröffnet hat; Beamte dürfen zudem nicht grundlos
gecallt werden. Staatliche Fraktionen wiederum dürfen
niemanden grundlos durchsuchen. Schüsse auf Reifen gelten
nicht als Schussfreigabe gegen Personen und rechtfertigen
keinen Gegenschuss auf Beamte.
§ 2.19 | Sperrzonen & Todeszonen
-
Von einer staatlichen Fraktion ausgerufene Sperrzonen sind
Todeszonen. Innerhalb einer Sperrzone darf ohne Schusscall
geschossen werden; § 2.32 gilt dort nicht.
-
Die staatliche Fraktion darf innerhalb einer Sperrzone erst
nach einer vorherigen Vorwarnung schießen. Die Vorwarnung
muss über Megafon oder Ingame-Voice klar hörbar sein und der
Gegenseite die Gelegenheit geben, die Zone zu verlassen.
-
Wer absichtlich in eine Sperrzone hineinfährt oder
hineinläuft, hat kein Recht auf Feuererwiderung. Eröffnet
die staatliche Fraktion daraufhin das Feuer, darf nicht
zurückgeschossen werden.
-
Wer nicht zu der Partei gehört, gegen die die Polizei aktiv
vorgeht, und in der Sperrzone dennoch zurückschießt, wird
als Drittpartei nach § 2.9 gewertet.
-
Ein Eingreifen in eine laufende Situation innerhalb einer
Sperrzone ist untersagt.
§ 2.20 | Anwesen & Verhältnisse
-
Baseraids durch Zivilisten sind strikt verboten. Konflikte
sind nur bei realistischen Verhältnissen zulässig (z. B. 3
gegen 5 erlaubt, 2 gegen 6 nicht).
-
Fraktionen müssen jeden Baseraid vorab beim Continental
ankündigen; ohne Ankündigung ist er unzulässig.
§ 2.21 | Zivilisten im Fight
-
Zivilisten dürfen ausschließlich die angreifende Fraktion
bekämpfen.
§ 2.22 | Baiting
- Baiting ist strikt untersagt.
-
Ebenso untersagt ist das grundlose Callen von Zivilisten
oder Fraktionen ohne stichhaltigen RP-Hintergrund.
§ 2.23 | Geschützte Gegenstände
-
Profi-Angeln, Elite-Angeln und VIP-Rucksäcke dürfen nicht
abgenommen werden.
-
Essen und Trinken dürfen generell niemals abgenommen werden.
§ 2.24 | Routen & Zivilisten
- Zivilistengruppen dürfen keine Routen pushen.
§ 2.25 | Fahrzeugkauf
-
Fahrzeuge (Import wie Vanilla) dürfen nicht „abgezogen"
werden: Beim Kauf ist der vereinbarte Betrag zu zahlen,
sobald der Schlüssel übergeben wurde.
§ 2.26 | Bewusstlose Personen
-
Waffen oder sonstige Gegenstände von bewusstlosen Personen
zu entwenden ist strikt untersagt.
-
Wiederholtes Töten oder Stabilisieren mit dem Ziel, das
Ausbluten zu erzwingen, ist verboten.
§ 2.27 | LifeInvader
-
Der LifeInvader dient nur Ankäufen, Verkäufen,
Dienstleistungen und Eventankündigungen.
-
Jede andere Meldung über den LifeInvader braucht einen
stichhaltigen RP-Hintergrund. Aussagen wie „Triaden sind
much", „Yakuza Staatsmacht" oder „Fabio hat
Würfelpark-Verbot" werden mit einem Bann von einem Tag
geahndet (Grund: LifeInvader-Abuse).
§ 2.28 | Leichenschändung
-
Das Schänden von Leichen, etwa das Verspotten, unangemessene
Behandeln oder Missbrauchen bewusstloser bzw. toter
Personen, ist untersagt.
§ 2.29 | Calls
-
Wer einen Call absetzt, muss der Gegenseite mindestens 3
Sekunden Reaktionszeit geben.
-
Multicalls, also das mehrfache Callen derselben Situation
oder das Callen mehrerer Parteien ohne Grund, sind
untersagt.
-
Das LSPD darf nur mit triftigem RP-Hintergrund gecallt
werden. Grundlose Calls gelten als Call-Abuse.
§ 2.30 | Job-Abuse
-
Das Ausnutzen eines Jobs oder seiner Funktionen zum eigenen
Vorteil oder außerhalb des vorgesehenen Roleplays ist
verboten.
§ 2.31 | 1v1
-
Abgesprochene 1v1-Kämpfe ohne RP-Hintergrund sind nicht
gestattet.
§ 2.32 | Schusscall, Grundsatz
-
Vor jedem Schuss auf einen Spieler ist ein Schusscall nötig.
Er läuft über den Ingame-Voice und muss für die Gegenseite
klar hörbar sein.
-
Calls aus dem Fahrzeug heraus oder über Funk oder Handy
zählen nicht.
-
Zwischen Call und erstem Schuss müssen mindestens 3 Sekunden
liegen. Die Gegenseite muss die Chance haben, zu reagieren,
sich zu entschuldigen oder den Anlass zu beheben. Wird der
Anlass behoben, ist die Freigabe hinfällig.
-
Der Einsatz eines Tasers ist kein Schusscall und ersetzt
diesen nicht. Wer nach einem Taser-Treffer scharf schießen
will, benötigt einen eigenen, regulären Schusscall.
-
Innerhalb einer Sperrzone nach § 2.19 ist kein Schusscall
erforderlich.
§ 2.33 | Schusscall, RP-Hintergrund
-
Ein Schusscall ist nur mit stichhaltigem, aktivem
RP-Hintergrund zulässig. Der Grund muss zum Zeitpunkt des
Schusses noch bestehen; fällt er weg, fällt auch die
Freigabe weg.
-
Als Grund taugen zum Beispiel Fahrzeugdiebstahl, schwere
Beleidigung, ein Angriff auf dich oder deine Fraktion, Raub
oder Bedrohung.
-
Nicht als Grund taugen Anrempeln, Blickkontakt, die
Zugehörigkeit zu einer Fraktion, zurückliegende Supportfälle
oder Vorfälle aus vergangenen Sessions.
§ 2.34 | Schussfreigabe, Gültigkeitsdauer
-
Eine Schussfreigabe gilt 10 Minuten ab dem Call, aber nur so
lange, wie der RP-Hintergrund aktiv weiterbesteht.
-
Nach Ablauf der 10 Minuten braucht es einen neuen Call mit
einem eigenständigen, neuen Grund. Den alten Call einfach zu
wiederholen, verlängert die Freigabe nicht.
§ 2.35 | Schussfreigabe, Erlöschen
-
Die Freigabe erlischt vorzeitig, wenn die Gegenseite
kooperiert oder den Anlass behebt.
-
Die Freigabe erlischt, wenn die Gegenseite bewusstlos war
und ausgeblutet ist (§ 2.7).
-
Die Freigabe erlischt, wenn sich die Gegenseite erkennbar
aus der Situation zurückgezogen hat.
-
Die Freigabe erlischt, wenn die Situation von einer
staatlichen Fraktion übernommen wurde.
-
Die Freigabe erlischt, wenn der Fight nach § 2.7 beendet
ist.
§ 2.36 | Schussfreigabe, Reichweite
-
Die Freigabe gilt nur gegen die Personen, die den Anlass
gesetzt haben, und gegen Personen, die aktiv in die
Situation eingreifen.
-
Sie gilt nicht pauschal gegen deren Fraktion, Freunde oder
Fahrzeuginsassen und lässt sich nicht auf spätere
Situationen übertragen.
§ 2.37 | Schussfreigabe, eigene Gruppe
-
Anwesende Mitglieder der eigenen Gruppe dürfen sich auf
einen Call berufen, wenn sie die Situation von Anfang an
miterlebt haben. Wer erst später dazukommt, kann sich nicht
auf einen fremden Call stützen.
§ 2.38 | Schusscall, Nachweispflicht
-
Wer sich auf eine Schussfreigabe beruft, muss Call, Grund
und Zeitpunkt im Clip belegen können (§ 6). Ohne Nachweis
gilt der Kill als RDM nach § 2.2.
§ 2.39 | Schusscall gegenüber staatlichen Fraktionen
-
Gegenüber staatlichen Fraktionen gehen § 1.21
(Verfolgungsjagd), § 2.18 (Verkehrskontrollen) und § 2.19
(Sperrzonen) vor.
§ 3 · Support
§ 3.0 | Videobeweis
-
Regelverstöße sind mit Videobeweis zu melden. Dieser muss
die vollständige RP-Situation samt Ton beider Parteien
zeigen.
§ 3.1 | Support-Gespräche
-
Support-Gespräche dürfen weder gestreamt noch aufgenommen
werden, sofern das High-Team dies nicht ausdrücklich
gestattet.
§ 3.2 | Zeitpunkt des Supports
-
Der Discord-Support darf erst genutzt werden, nachdem die
Situation vollständig ausgespielt wurde.
§ 3.3 | Entscheidung & Widerspruch
-
Über den Fall entscheidet der leitende Supporter. Ein
Widerspruch ist über das Ticketsystem auf Discord möglich.
§ 3.4 | Fraktions-Supportfälle
-
Betrifft ein Supportfall zwei Fraktionen mit jeweils
mindestens 3 Beteiligten, muss die Leaderschaft der
jeweiligen Fraktion und gegebenenfalls die
Fraktionsverwaltung in den Supportraum kommen. Die
Leaderschaft stellt die relevanten Clips bereit.
§ 3.5 | Verhalten im Supportraum
-
Sobald sich Spieler im Supportraum befinden, machen sie dies
im Spiel deutlich (z. B. mit erhobenen Händen in einer Ecke
stehen oder ausloggen).
-
Im Support ist wahrheitsgemäß auszusagen. Das Lügen
gegenüber dem Team wird sanktioniert.
-
Ein laufendes Support-Gespräch darf nicht eigenmächtig
verlassen werden (Support-Flucht).
-
Beleidigungen gegenüber Teammitgliedern im Support werden
zusätzlich mit einem Timeout geahndet.
§ 3.6 | Keine IC-Rache
-
IC-Rache aufgrund eines Supportfalls ist strikt verboten.
Ergänzend gilt § 12.
§ 3.7 | Kontakt zum Team
-
Teammitglieder privat anzuschreiben ist strikt untersagt.
Supportfälle werden ausschließlich über den
SaintCity-Discord geklärt.
§ 3.8 | Rückerstattungen
-
Rückerstattungen werden erst ab einer Gesamtsumme von 10.000
$ bearbeitet.
§ 3.9 | Einwilligung in Aufnahmen
-
Da auf dem Server Streamer und Social-Media-Creator aktiv
sind, willigt jeder Spieler ein, dass seine Stimme
aufgezeichnet werden darf (ausgenommen Supportfälle).
§ 3.10 | Beweislast
-
Wer einen Supportfall eröffnet oder sich im Support auf
einen Vorgang beruft, braucht dafür einen Clip. Ohne Clip
wird der Fall nicht bearbeitet.
-
Das gilt unabhängig davon, ob der Spieler eine
Aufnahmepflicht nach § 6 hat. Ohne Aufnahmepflicht besteht
kein Zwang zum Mitschneiden, ohne Aufnahme aber auch kein
Anspruch auf Support.
-
Liegen von beiden Seiten keine verwertbaren Clips vor, wird
der Fall geschlossen.
§ 4 · Raub
§ 4.0 | Angemessene Beute
-
Bei Raubüberfällen und ähnlichen Aktionen dürfen nur Waren
oder Gelder entnommen werden, die zum ausgespielten
RP-Verhältnis passen.
-
Essen und Trinken dürfen dabei niemals abgenommen werden (§
2.23).
§ 4.1 | Geiseln
-
Während laufender Verhandlungen dürfen keine weiteren
Geiseln genommen werden.
-
Die Höchstzahl an Geiseln richtet sich nach der Art des
Raubes: Ladenraub höchstens 4 Geiseln, Bankraub höchstens 5
Geiseln, Staatsbank höchstens 8 Geiseln.
§ 4.2 | Grund für Raub
-
Ein Spielerraub setzt einen RP-Hintergrund voraus.
Grundloses Ausrauben, etwa zur Selbstbereicherung oder wegen
der Ausrüstung des Opfers, ist verboten und wird bestraft.
-
Ein Ladenraub darf ohne besonderen Grund durchgeführt
werden, jedoch nur mit mindestens einer Geisel.
-
Beim Ladenraub ist das RP mit dem PD immer vollständig
auszuspielen.
§ 4.3 | Gefängnisbefreiung
-
Ein Befreiungsversuch aus dem Staatsgefängnis ist erst
zulässig, wenn mindestens 2 Mitglieder der eigenen Fraktion
beteiligt sind oder der ranghöchste Spieler einsitzt.
§ 4.4 | Forderungen
-
Bei Geiselnahmen im Rahmen eines Raubes liegt die maximale
Forderung bei 20.000 Grüngeld pro Geisel. Höhere Forderungen
sind untersagt.
-
Wird freies Geleit gefordert, beträgt die maximale Dauer 3
Sekunden.
-
Als Forderung gilt auch, dass sich die Polizei von Dächern
oder Geländen entfernt oder sich an einem bestimmten Ort
sammelt.
-
Die Polizei darf eine Forderung ablehnen, wenn diese dem
eigenen Schutz widerspricht, etwa das Sammeln in einer Reihe
direkt vor dem Laden.
§ 4.5 | Verweigerte Verhandlung
-
Verhandlungen müssen von beiden Seiten geführt werden (§
2.10). Verweigert die staatliche Fraktion die Verhandlung,
dürfen die Geiselnehmer als Erste das Feuer eröffnen.
-
Als Verweigerung gilt: Es wird kein Verhandlungsführer
gestellt.
-
Als Verweigerung gilt: Forderungen werden ohne Antwort
ignoriert.
-
Als Verweigerung gilt: Auf eine Forderung kommt länger als 2
Minuten keine Reaktion.
-
Als Verweigerung gilt: Die Beamten verbessern während der
laufenden Verhandlung ihre Positionen, rücken näher heran
oder besetzen zusätzliche Dächer und Zugänge.
-
Als Verweigerung gilt: Es werden ausschließlich
Gegenforderungen gestellt, ohne auf eine einzige Forderung
einzugehen.
-
Keine Verweigerung ist die Ablehnung einer einzelnen
Forderung nach § 4.4, solange die Verhandlung weiterläuft
und die Polizei einen Gegenvorschlag macht.
-
Vor dem ersten Schuss ist dem Verhandlungsführer eine letzte
Warnung anzukündigen. Danach besteht eine Schussfreigabe
nach § 2.34 gegen die beteiligten Beamten.
-
Die Verweigerung muss im Clip belegbar sein. Wer sich zu
Unrecht auf diesen Paragraphen beruft, wird nach § 2.2
behandelt.
§ 4.6 | ATM-Raub
-
Ein ATM-Raub darf ohne Geisel durchgeführt werden. Eine
Verhandlung ist nicht erforderlich. Geschossen werden darf
erst, sobald die staatliche Fraktion das Feuer eröffnet hat.
§ 5 · Technisches
§ 5.0 | Bildschirmauflösung
-
Zugelassen sind die Seitenverhältnisse 16:9, 16:10 und 17:9.
§ 5.1 | Installationsdatum
-
Die Windows-Installation muss mindestens 14 Tage alt sein.
§ 5.2 | Aktive Dienste
-
Folgende Dienste müssen aktiviert sein: SysMain, DiagTrack,
PCASVC, EventLog, DnsCache, CDPSvc.
§ 5.3 | Zulässige Aufnahmesoftware
-
Zugelassen sind ausschließlich GPU-basierte Aufnahmelösungen
(siehe § 6.6). Alle weiteren Vorgaben zur Aufnahme regelt §
6.
§ 5.4 | PC zurücksetzen
-
Wer seinen PC zurücksetzen möchte, meldet dies vorab über
das Ticketsystem unter „Analyse Anliegen" an.
§ 5.5 | Zulässige Mods
-
Unerlaubte Mods und Clients sind verboten und werden
bestraft.
§ 5.6 | Custom Crosshairs
- Selbst erstellte Crosshairs sind verboten.
§ 5.7 | Custom Windows
- Angepasste Windows-Versionen sind verboten.
§ 5.8 | Analyse & PC-Kontrolle
-
Jeder Spieler ist verpflichtet, einer angeordneten Analyse
bzw. PC-Kontrolle durch die Analysten oder das High-Team
nachzukommen.
-
Die Verweigerung einer Analyse führt zum dauerhaften
Serverausschluss.
-
Fällt eine Analyse positiv aus, folgt ebenfalls der
dauerhafte Serverausschluss.
§ 6 · AC-Team
§ 6.0 | Geltungsbereich & durchgehende Aufnahme
-
Die Vorgaben dieses Paragraphen gelten ausschließlich für
Spieler mit aktiver Aufnahmepflicht.
-
Diese Spieler müssen während der gesamten Spielzeit eine
durchgehende Aufnahme mit Ton bereithalten und diese auf
Anfrage binnen 48 Stunden vorlegen können.
§ 6.1 | Aufnahme vom Fight
-
Spieler mit Aufnahmepflicht benötigen eine Aufnahme vom
Beginn des Fights (am Anwesen) bis zu dessen Ende. Fehlt
sie, wird dies wie ein Modding-Bann gewertet.
§ 6.2 | Kill-Clips
-
Kill-Clips müssen 8 Sekunden umfassen, jeweils 4 Sekunden
vor und 4 Sekunden nach dem Kill.
§ 6.3 | Ton bei Kills
-
Kills müssen mit hörbarem Ton aufgezeichnet sein. Mikrofon-
und Desktop-Ton müssen dabei durchgehend hörbar sein.
§ 6.4 | Direkt abspielbar
-
Clips müssen unmittelbar als .mp4 abspielbar sein. Links,
die erst geöffnet werden müssen, sind nicht zulässig.
§ 6.5 | Fehlende Kills melden
-
Wurde ein Kill oder mehrere nicht aufgezeichnet, ist dies
unverzüglich im Ticketsupport zu melden.
§ 6.6 | Erlaubte Software
-
Zulässig sind ausschließlich GPU-basierte Aufnahmelösungen
des Grafikkartenherstellers: NVIDIA App bzw. GeForce
Experience (ShadowPlay) sowie AMD Software (ReLive).
-
Jede andere Aufnahmesoftware, insbesondere Medal, OBS,
Streamlabs oder vergleichbare Programme, ist untersagt.
-
Ausnahme: Mit der offiziellen Aufnahme-Ausnahme-Rolle darf
nach Absprache mit den Analysten eine abweichende Lösung
genutzt werden. Diese Rolle wird nur bei triftigem Grund
vergeben.
§ 6.7 | Aufnahmepflicht im RP
-
Während aktiver RP-Situationen muss die Aufnahme durchgehend
laufen; Mikrofon und Desktop-Ton müssen hörbar sein.
Fehlende Clips zu Kills können den dauerhaften Ausschluss
nach sich ziehen.
§ 6.8 | Hintergrundaufnahme
-
Die Aufnahme muss dauerhaft im Hintergrund laufen, sodass
sich die letzten 2 Minuten jederzeit als Clip sichern
lassen. Eine kürzer eingestellte Puffer-Zeit gilt als
Verstoß gegen die Aufnahmepflicht.
§ 6.9 | Löschen von Clips
-
Das Löschen von Clips oder Channels durch Spieler oder
Dritte ist strikt untersagt und führt zum permanenten Bann.
§ 6.10 | Vorzeigen auf Aufforderung
-
Auf Aufforderung des Teams sind die letzten 2 Minuten als
Clip vorzuzeigen. Wer die Regeln wiederholt missachtet oder
„dribbelt", wird gebannt.
§ 6.11 | Unbearbeitete Aufnahmen
-
Clips sind unbearbeitet einzureichen. Nachträgliches
Schneiden innerhalb des Clips, Zeitlupe, Beschleunigung,
Überblendungen oder das Entfernen von Tonspuren gelten als
Manipulation und werden wie ein Modding-Bann gewertet.
§ 7 · Beleidigungen & verbotene Ausdrucksweise
§ 7.0 | Grundsatz
-
Beleidigungen im RP sind nur in einem angemessenen,
ausgespielten Rahmen zulässig. Unabhängig vom RP-Kontext
untersagt sind Äußerungen aus den folgenden Kategorien:
-
rassistische Ausdrücke und Herabwürdigungen aufgrund von
Herkunft, Hautfarbe oder Ethnie
-
Beleidigungen aufgrund von Geschlecht oder sexueller
Orientierung
-
Beleidigungen, die die Familie oder Angehörige einbeziehen
- Ausdrücke, die Frauen sexualisiert herabwürdigen
-
Herabwürdigungen aufgrund von Behinderung oder Erkrankung
- Bezüge auf reale Gewalttaten, Terror oder Völkermord
- gleichwertige Beleidigungen in anderen Sprachen
§ 7.1 | Auslegung
-
Die Kategorien sind nicht abschließend. Ob eine Äußerung
darunterfällt, entscheidet das Team anhand der Wirkung,
nicht anhand einer Wortliste. Eine intern geführte
Begriffsliste dient dem Team als Orientierung.
§ 7.2 | Sanktion
-
Verstöße werden ab der ersten Meldung geahndet. Rassistische
Äußerungen führen ohne Vorwarnung zum dauerhaften
Serverausschluss.
§ 8 · Charakterdesign
§ 8.0 | Verbindliche Richtlinien
-
Alle SaintCity-Spieler sind verpflichtet, die folgenden
Vorgaben einzuhalten. Es handelt sich um verbindliche
Maßnahmen, nicht um optionale Empfehlungen. Bei Verstößen
greift das Team ein.
-
Gesichtsbemalungen und Tattoos sind nur in einem
angemessenen Rahmen erlaubt.
- Kleidungsstücke mit Schachbrettmuster sind untersagt.
-
Outfits sind so zu gestalten, dass keine Körperteile (etwa
Arme) durch die Kleidung „buggen".
- Übertriebene Troll-Outfits sind nicht gestattet.
§ 9 · FFA
§ 9.0 | OOC-Zone
-
Der FFA-Bereich ist eine vollständige OOC-Zone. Roleplay
wird dort nicht ausgespielt, OOC-Talk ist erlaubt.
-
Ausgesetzt sind insbesondere die Schusscall-Pflicht (§ 2.32
bis § 2.39), RDM und VDM (§ 2.2, § 2.3), Fear-RP (§ 2.0),
die New-Life-Rule (§ 2.9) sowie sämtliche übrigen
Roleplay-Regeln aus § 2.
-
Kills im FFA-Bereich sind kein Supportfall und begründen
keinen RP-Hintergrund für Handlungen außerhalb der Zone.
-
Uneingeschränkt gültig bleibt § 7. Beleidigungen sind auch
im FFA-Bereich verboten, insbesondere die in § 7.0
aufgeführten Kategorien wie familienbezogene, rassistische
oder sexualisierte Ausdrücke. Der OOC-Charakter der Zone
ist keine Rechtfertigung.
-
Ebenfalls uneingeschränkt gültig bleiben die Verbote von
Cheats, Bugusing und Exploits sowie die Vorgaben aus § 1.
-
Wird der Bereich verlassen, gelten sofort wieder die
regulären Regeln.
§ 9.1 | Teaming
-
Teaming ist strikt verboten. Bei Verstößen folgt eine
Verwarnung oder ein Bann.
§ 10 · Inaktivität & Eigentum
§ 10.0 | Zurücksetzung bei Inaktivität
-
Nach mehr als 30 Tagen Inaktivität werden bestimmte Inhalte
automatisch zurückgesetzt, etwa Haus- und
Apartment-Eigentum.
-
Nach über 90 Tagen Inaktivität werden zusätzlich Kofferraum-
und Lagerinhalte vollständig gelöscht, um beim
Wiedereinstieg einen geordneten Neustart zu ermöglichen.
- Das Löschen von Fahrzeugen bleibt davon unberührt.
-
Die Maßnahme dient der Wirtschaftsstabilität und stellt
sicher, dass ungenutzte Ressourcen regelmäßig freigegeben
werden.
§ 11 · Markenschutz & IP-Rechte
§ 11.0 | Verbot von Echtmarken
-
Real existierende Marken, geschützte Namen oder Logos (z. B.
Mercedes-Benz, Nike, Apple, Coca-Cola, McDonald's) dürfen
auf dem Server in keiner Form verwendet werden, unabhängig
von Art oder Kontext.
-
Das Verbot gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich,
für: Kennzeichen oder Bezeichnungen mit Markenbezug (z. B.
„BMWM5", „Netflix"); das Umbenennen von Fahrzeugen oder
Objekten in reale Markennamen (z. B. „Benefactor" zu
„Mercedes"); Graffitis, Sprays oder sonstige Darstellungen
mit echten Logos oder Markennamen; importierte Bilder,
Texturen oder Inhalte mit Markenlogos oder geschützten
Begriffen (auch Fraktionsnamen und -logos); sowie Nutzer-,
Fraktions- oder Charakternamen mit direktem oder indirektem
Markenbezug (z. B. „Dior", „Hennessy" als Nachname).
-
Konsequenzen: Verstöße werden konsequent und ohne Vorwarnung
geahndet und können je nach Schwere bis zum dauerhaften
Serverausschluss führen.
§ 12 · Supportkrieg
§ 12.0 | Keine IC-Rache
-
IC-Rache (In Character) aufgrund eines Supportfalls ist
strikt verboten und kann bis zum Serverausschluss
sanktioniert werden.
§ 12.1 | Missbrauch des Supports
-
Ebenso untersagt ist das systematische Melden derselben
Partei ohne stichhaltigen Anlass sowie das gezielte
Provozieren von Situationen, um daraus Supportfälle zu
erzeugen.
§ 12.2 | Wiederholte Fälle
-
Häufen sich Supportfälle zwischen denselben Parteien, kann
das Team eine Klärung mit beiden Leaderschaften anordnen und
bei Wiederholung Fraktionsverwarnungen aussprechen.
§ 13 · Rechtlicher Hinweis, Einwilligung &
Rechteübertragung
-
Mit dem Betreten und der Nutzung dieses Roleplay-Servers
erklärst du dich ausdrücklich damit einverstanden, dass
deine Stimme, deine gesprochenen und geschriebenen Beiträge
sowie dein dargestellter Charakter aufgezeichnet werden
dürfen.
-
1. Nutzungsrechte (Urheber- / Leistungsschutzrecht):
Du räumst den auf dem Server aktiven Content-Creatorn sowie
deren Rechtsnachfolgern ein einfaches, zeitlich, räumlich
und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und
unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den entstehenden
Aufnahmen ein. Dieses umfasst insbesondere die
Vervielfältigung (§ 16 UrhG), die Verbreitung (§ 17 UrhG),
die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), die Sendung
(§ 20 UrhG), die Bearbeitung und Umgestaltung (§ 23 UrhG)
sowie die Nutzung in sozialen Netzwerken, auf
Streaming-Plattformen, in Videoportalen und in sonstigen
bekannten wie unbekannten Medienformaten. Soweit gesetzlich
zulässig, verzichtest du auf die Geltendmachung urheber-,
leistungsschutz- und vergleichbarer Ansprüche im
Zusammenhang mit diesen Aufnahmen.
-
2. Persönlichkeitsrechte / Recht am gesprochenen Wort:
Du erklärst dich einverstanden, dass deine Stimme und dein
Charakter in den veröffentlichten Inhalten erkennbar sein
dürfen.
-
3. Datenschutz (DSGVO): Werden durch Aufzeichnungen
personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt dies auf
Grundlage deiner Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a
DSGVO. Du kannst diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft
widerrufen; bereits veröffentlichte Inhalte bleiben
unberührt, soweit eine Entfernung nur mit
unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.
-
4. Spieler unter 18 Jahren: Bist du minderjährig, ist
zusätzlich die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten
erforderlich. Ohne diese Zustimmung ist die Einwilligung
nach Ziffer 1 bis 3 unwirksam.
-
5. Teilnahmevoraussetzung: Bist du mit diesen
Bedingungen nicht einverstanden, ist eine Nutzung des
Servers nicht zulässig.
-
6. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung
dieses Regelwerks ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.