SaintCity Roleplay

Regelwerk

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Allgemeines Regelwerk

  • Stand: 08.08.2026 · Version: 2.0
  • Änderungen an diesem Regelwerk werden im Changelog-Kanal auf dem SaintCity-Discord bekannt gegeben. Unwissenheit über geänderte Regeln schützt nicht vor Sanktionen.
  • Für Fraktionen gilt zusätzlich das separate Fraktionsregelwerk.

§ 1 · Allgemeines

§ 1.0 | Sexuelle & intime Inhalte

  • Erotisches Roleplay jeder Form, sexuelle Handlungen sowie das Ausspielen von Schwangerschaften und Geburten haben auf dem Server keinen Platz. Der Ausschluss dieser Inhalte schützt Projekt, Community und Mitspieler gleichermaßen und beugt vermeidbaren Streitigkeiten sowie heiklen Momenten vor. Je nach Ausmaß reichen die Folgen von einer Sanktion bis zum dauerhaften Serverausschluss.
  • Rape-RP, also das Ausspielen von sexueller Gewalt und Vergewaltigungen, ist strengstens verboten und wird ohne Vorwarnung mit dem dauerhaften Serverausschluss geahndet.
  • Da der Server ab 14 Jahren zugänglich ist, sind sexuelle oder romantische Inhalte gegenüber Minderjährigen ausnahmslos untersagt, im Spiel wie auch über Discord oder private Nachrichten. Verstöße führen zum dauerhaften Ausschluss und werden bei Bedarf an die Plattformbetreiber gemeldet.

§ 1.1 | Unerlaubte Software & Vorteile

  • Hacks, Cheats, Mod-Menüs, NoProps, Faster Fire Rate, Damage Multiplier, No Water Pack, Bugs oder Makros, mit denen man sich einen unfairen Vorteil verschafft, sind untersagt. Bereits der Versuch führt ebenso wie die tatsächliche Nutzung zum dauerhaften Ausschluss. Wer einen Bug findet oder jemanden beim Ausnutzen beobachtet, muss dies sofort weitergeben.

§ 1.2 | Klärung nach Ausschluss

  • Wurde ein Spieler ausgeschlossen, kann er das Thema anschließend mit dem zuständigen Teammitglied besprechen.

§ 1.3 | Umgang mit dem Team

  • Beleidigungen oder Anfeindungen gegenüber Teammitgliedern sind nicht geduldet. Sachliche, konstruktive Kritik ist dagegen jederzeit willkommen.

§ 1.4 | Fehler melden

  • Auffällige Bugs und Spielfehler sind dem Serverteam mitzuteilen.

§ 1.5 | Aufnahmepflicht

  • Spieler mit der Rolle „Aufnahmepflicht" müssen ihre RP-Situationen und Schießereien mitschneiden und zeichnen die komplette Spiel-Session auf. Die Einzelheiten zu Software, Cliplängen und Aufbewahrung regelt § 6.
  • Für alle übrigen Spieler besteht keine Aufnahmepflicht. Ohne eigene Aufnahme lässt sich im Support jedoch nichts zu den eigenen Gunsten belegen.

§ 1.6 | Soundboards

  • Teamspeak-Soundboards sind ausschließlich im Fahrzeug erlaubt (Reichweite höchstens 3 Meter) und nur mit copyrightfreiem Material. Troll-Sounds oder die Stimmen anderer Personen sind untersagt.

§ 1.7 | OOC-Talk

  • Bezüge auf die Außenwelt des Roleplays sind untersagt. Dazu zählen vor allem:
  • Verweise auf Regelwerk, Support, Team oder Tickets („Regelwerk", „Bibel", „Buch Gottes")
  • Verweise auf Discord, TeamSpeak, Stream, Livestream, „muten", „stummen", „offline"
  • Bezüge auf Tasten, Eingaben oder Spielmechanik („X Muskel", „Movement", „Aim", „GG", „Scheppern")
  • Serverinterner Meta-Slang wie „Pommes" / „Rösti-Pommes", „Gambo", „Much-Zivi"
  • Die Aufzählung ist nicht abschließend. Maßgeblich ist, ob eine Äußerung erkennbar aus der Spielerwelt statt aus der Charakterwelt stammt. Je nach Schwere folgt eine Verwarnung bis hin zum Bann.

§ 1.8 | Mindestalter

  • Der Zugang setzt ein Mindestalter von 14 Jahren voraus.

§ 1.9 | Anweisungen des Teams

  • Den Anweisungen des Serverteams ist stets Folge zu leisten; das Team behält in jedem Fall das letzte Wort.

§ 1.10 | PayToWin & Grauzonen

  • PayToWin sowie das gezielte Ausreizen von Grauzonen im Regelwerk sind nicht gestattet.

§ 1.11 | Team im Aduty

  • Teammitglieder im Aduty werden im Spiel weder beachtet noch angesprochen, es sei denn, sie wenden sich selbst direkt an dich.

§ 1.12 | Werbung

  • Werbung für eigene oder fremde Projekte ist untersagt.

§ 1.13 | Schussankündigungen

  • Für Schusscalls und Schussfreigaben gelten § 2.32 bis § 2.39.

§ 1.14 | Staatsfahrzeuge & Megaphone

  • Fahrzeuge staatlicher Fraktionen dürfen ohne RP-Hintergrund nicht entwendet werden. Megaphone bleiben ausschließlich den staatlichen Fraktionen vorbehalten.

§ 1.15 | Fahrzeughandel

  • Fahrzeuge dürfen untereinander zu fairen, realistischen Konditionen verkauft oder verschenkt werden. Ein Verkauf gegen echtes Geld ist verboten.

§ 1.16 | Bug- & Glitchausnutzung

  • Das Ausnutzen von Bugs oder Glitches ist strikt untersagt.

§ 1.17 | Pitten

  • Leichtes „Pitten" mit RP-Hintergrund ist zulässig; übermäßiges „Pitten" ist verboten.

§ 1.18 | Provokationen & Discord

  • Das Anschreiben von Mitgliedern anderer Fraktionen sowie Provokationen über Discord sind untersagt. Ebenso verboten ist das Posten von Bildern nach Schießereien, die die Gegenseite provozieren könnten. Schwerere Fälle können Fraktionsverwarnungen nach sich ziehen.

§ 1.19 | Namensvorgaben

  • Troll-Namen oder Emojis im FiveM-Namen sind nicht erlaubt. Verbindliches Format: Fraktion | Vor- und Nachname.

§ 1.20 | Betrug & Falschangaben

  • Falsche Angaben im Marktplatz oder allgemein sowie jede Form von Betrug oder Scam sind untersagt.

§ 1.21 | Verfolgungsjagd durch den Staat

  • Verfolgt eine staatliche Fraktion, darf eine PITT-Ankündigung frühestens nach einer Minute erfolgen. Eine Schussankündigung ist erst eine Minute nach dieser PITT-Ankündigung zulässig. Das Feuer darf zudem erst erwidert werden, nachdem die Behörde selbst das Feuer eröffnet hat.

§ 1.22 | Schüsse auf Fußgänger

  • Aus einem Fahrzeug auf einen Fußgänger zu schießen ist grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Fußgänger zuerst schießt und dadurch eine unmittelbare Bedrohung entsteht.
  • Der Fahrer darf keinen Driveby machen. Sobald das Fahrzeug steht, ist das Schießen erlaubt.

§ 1.23 | Lootdrops & Bubble

  • Lootdrops dürfen ausschließlich nördlich des Observatoriums ausgelöst werden und niemals auf Gebäuden.
  • Nach der Einnahme eines Lootdrops gilt eine Sperrfrist von 5 Minuten, in der kein Call abgesetzt werden darf. Baiting ist in diesem Zusammenhang ebenfalls untersagt.
  • Der markierte Bereich um einen Lootdrop gilt als Bubble. Für sie gilt:
  • Aus der Bubble heraus auf Spieler außerhalb zu schießen ist verboten.
  • Von außerhalb in die Bubble hinein zu schießen ist ebenfalls verboten.
  • Auch das Anvisieren, Bedrohen oder Ankündigen über die Grenze der Bubble hinweg ist untersagt.
  • Wer sich am Kampf um den Lootdrop beteiligen will, muss die Bubble betreten und den Fight innerhalb der Zone austragen.
  • Wer sich in der Bubble befindet und angegriffen wird, darf ausschließlich auf Gegner innerhalb der Bubble zurückschießen.
  • Verlässt ein Gegner die Bubble, darf er nicht weiter beschossen oder verfolgt werden. Der Fight endet an der Zonengrenze.
  • Das Ausnutzen der Zonengrenze, also abwechselndes Rein- und Rausgehen, um Schüssen auszuweichen oder die Regel zu umgehen, wird sanktioniert.
  • Erhöhte Positionen, Fahrzeuge oder Distanzwaffen außerhalb der Bubble dürfen nicht genutzt werden, um auf das Geschehen in der Zone einzuwirken.
  • Wer gegen diese Vorgaben verstößt, wird nach § 2.2 behandelt.

§ 1.24 | Fahrzeugform ausnutzen

  • Das Ausnutzen der Fahrzeugform durch „Arsch halten" ist grundsätzlich verboten. Bei Fights nördlich des Observatoriums greift diese Regel nicht.

§ 1.25 | Trolling

  • Jede Form von Trolling ist untersagt, also Verhalten, das ausschließlich darauf abzielt, andere Spieler zu stören, zu provozieren oder das Roleplay zu sabotieren. Die Sanktion richtet sich nach der Schwere; in extremen Fällen folgt der dauerhafte Serverausschluss.

§ 1.26 | Totenbeleidigung

  • Beleidigungen gegenüber Verstorbenen sind strikt untersagt und werden mit einem Ausschluss geahndet.

§ 1.27 | Hassrede gegen den Server

  • Das Schlechtreden des Servers sowie Hetze gegen SaintCity, das Team oder die Community sind untersagt. Schwerwiegende Verstöße führen zum dauerhaften Serverausschluss.

§ 1.28 | Emote-Abuse

  • Das Missbrauchen von Emotes ist verboten. Dazu zählt, sich durch Emotes einen Vorteil zu verschaffen, durch Objekte zu gelangen oder Animationen unrealistisch einzusetzen.

§ 2 · Roleplay

§ 2.0 | Fear-RP & Schutz des Lebens

  • Jeder Charakter hat Angst um sein Leben und verhält sich entsprechend. Das eigene Leben steht über Ausrüstung, Geld, Fahrzeugen und dem Ansehen der eigenen Fraktion.
  • Fear-RP gilt vor allem dann, wenn eine Waffe direkt auf dich gerichtet ist, du klar in der Unterzahl bist, du entwaffnet oder gefesselt bist oder auf dich geschossen wird und du keine Deckung hast.
  • In diesen Fällen ist verboten: selbst eine Waffe zu ziehen oder zurückzuschießen; wegzulaufen, wegzufahren oder mit dem Fahrzeug loszufahren; Anweisungen zu ignorieren oder das Gegenüber zu provozieren; zu funken oder zu telefonieren.
  • Gegenwehr ist nur erlaubt, wenn du eine echte Chance hast, etwa wenn das Gegenüber abgelenkt ist, weit weg steht, die Waffe erkennbar gesenkt hat oder du in Deckung gekommen bist. Das muss im Clip zu sehen sein.
  • Fear-RP gilt für alle Spieler, auch für Mitglieder staatlicher Fraktionen.
  • Fear-RP endet, sobald keine direkte Bedrohung mehr besteht, etwa wenn die Angreifer weg sind, du in Sicherheit bist oder die Waffen weggesteckt wurden.
  • Sich absichtlich in eine Fear-RP-Lage zu bringen, um Gegner in eine Situation zu locken, in der sie nicht handeln dürfen, gilt als Baiting nach § 2.22.
  • Wer Fear-RP erzwingt, muss die Situation auch ausspielen. Anweisungen müssen erfüllbar und verständlich sein, und die Gegenseite braucht Zeit zum Reagieren. Wer kooperiert, darf nicht getötet werden (§ 2.4).

§ 2.1 | VDM

  • Grundloses Anfahren, Überfahren oder Töten mithilfe von Fahrzeugen ist untersagt.

§ 2.2 | RDM

  • Gewalt ohne stichhaltigen RP-Hintergrund ist verboten; Art und Ausmaß der Gewalt müssen nachvollziehbar sein.

§ 2.3 | Meta-Gaming

  • Wissen, das man außerhalb des Roleplays (OOC) erlangt, darf nicht ins Spiel (IC) übertragen werden. Wer IC ist, darf sich in keinem Discord-Call oder anderen Sprachchat befinden, einzige Ausnahme ist der Ingame-Voice.

§ 2.4 | Power-RP

  • RP-Situationen dürfen nicht erzwungen werden. Wer kooperativ reagiert, darf nicht getötet werden.

§ 2.5 | Fail-RP

  • Das Leben grundlos aufs Spiel zu setzen oder unrealistische Handlungen auszuführen ist untersagt und wird sanktioniert.
  • Nach einem Überschlag mit dem Fahrzeug darf nicht weitergefahren werden, bevor eine Reparatur erfolgt ist.

§ 2.6 | Combat Logging

  • Das Ausloggen im bewusstlosen Zustand, das Verlassen einer laufenden Situation oder die Flucht in eine Safezone sind verboten.

§ 2.7 | New-Life-Regel & Fightende

  • Wer in einer Situation bewusstlos war, darf nicht erneut in dieselbe Situation eingreifen. Nach dem Ausbluten sind sämtliche Erinnerungen an das Geschehen zu vergessen.
  • Ein Fight gilt als beendet, wenn eine Partei ausgeblutet ist, sich erkennbar zurückgezogen hat oder die Situation von einer staatlichen Fraktion übernommen wurde.
  • Nach dem Fightende gilt für alle Beteiligten, auch für die überlebende Seite, eine Rückzugsfrist von 15 Minuten. In dieser Zeit ist verboten: an den Ort des Geschehens zurückzukehren; dieselbe Partei erneut anzugreifen oder zu callen; die Situation mit neuer Ausrüstung oder mit nachgeholten Mitgliedern fortzusetzen; sich am Krankenhaus oder am Spawn der Gegenseite aufzuhalten.
  • Eine bestehende Schussfreigabe nach § 2.34 erlischt mit dem Fightende, egal wie viel Restzeit noch offen wäre.

§ 2.8 | Ninja-RP

  • Sich ohne jeden Bezug in fremde RP-Situationen einzuklinken ist untersagt.

§ 2.9 | Drittpartei

  • Der Zusammenschluss von Fraktionen oder das Eingreifen in laufende Fights ohne Antrag ist verboten. Exekutivbehörden sind hiervon ausgenommen, müssen jedoch realistisch handeln.
  • Befindet sich eine Fraktion in einer Situation mit dem LSPD oder LSSD, darf sich keine andere Fraktion einmischen, die mit dieser Situation nichts zu tun hat.

§ 2.10 | Verhandlungen

  • In Verhandlungen ist Volleyball-RP gefragt: Geiselnehmer und staatliche Fraktionen müssen aufeinander zugehen, Kompromisse anbieten und diese auch annehmen.
  • Verweigert eine Seite die Verhandlung, gilt § 4.5.

§ 2.11 | Erfundene Items

  • Das Erfinden nicht vorhandener Gegenstände (etwa Klebeband oder Fußketten) ist verboten.

§ 2.12 | Vollmaskierung

  • Vollmaskierte Spieler dürfen nicht anhand ihrer Stimme oder ihres Akzents identifiziert werden.

§ 2.13 | Zivilistengruppen

  • Zivilisten dürfen in Gruppen von höchstens 5 Personen auftreten. Dabei müssen Torso und Hose bei allen Mitgliedern der Gruppe identisch sein.

§ 2.14 | Falsche Identität

  • Sich als fremde Behörde oder fremde Fraktion auszugeben ist untersagt.

§ 2.15 | Abziehen ohne Grund

  • Das Ausrauben von Spielern ohne RP-Hintergrund ist verboten. Für Ladenräube gilt § 4.2.

§ 2.16 | Raub & Geiselnahme

  • Raubüberfälle und Geiselnahmen sind grundsätzlich erlaubt. Die Vorgaben dazu regelt § 4.
  • Mitglieder von LSPD, LSSD, LSMD sowie Mechaniker dürfen bei Laden- und Bankräuben nicht als Geiseln genommen werden.

§ 2.17 | Umgang mit Polizisten

  • Das Demütigen von Polizisten ist untersagt.
  • Polizisten dürfen ausschließlich lebend abgezogen werden. Abgenommen werden dürfen Waffen und Munition.
  • Essen und Trinken dürfen niemals abgenommen werden, weder Polizisten noch sonst jemandem (§ 2.23).
  • Bewusstlose Polizisten dürfen nicht abgezogen werden; hier gilt § 2.26.
  • Nach der Situation muss man sich zurückziehen oder einen Mediziner rufen.

§ 2.18 | Verkehrskontrollen

  • Bei allgemeinen Verkehrskontrollen darf erst zurückgeschossen werden, nachdem die staatliche Fraktion das Feuer eröffnet hat; Beamte dürfen zudem nicht grundlos gecallt werden. Staatliche Fraktionen wiederum dürfen niemanden grundlos durchsuchen. Schüsse auf Reifen gelten nicht als Schussfreigabe gegen Personen und rechtfertigen keinen Gegenschuss auf Beamte.

§ 2.19 | Sperrzonen & Todeszonen

  • Von einer staatlichen Fraktion ausgerufene Sperrzonen sind Todeszonen. Innerhalb einer Sperrzone darf ohne Schusscall geschossen werden; § 2.32 gilt dort nicht.
  • Die staatliche Fraktion darf innerhalb einer Sperrzone erst nach einer vorherigen Vorwarnung schießen. Die Vorwarnung muss über Megafon oder Ingame-Voice klar hörbar sein und der Gegenseite die Gelegenheit geben, die Zone zu verlassen.
  • Wer absichtlich in eine Sperrzone hineinfährt oder hineinläuft, hat kein Recht auf Feuererwiderung. Eröffnet die staatliche Fraktion daraufhin das Feuer, darf nicht zurückgeschossen werden.
  • Wer nicht zu der Partei gehört, gegen die die Polizei aktiv vorgeht, und in der Sperrzone dennoch zurückschießt, wird als Drittpartei nach § 2.9 gewertet.
  • Ein Eingreifen in eine laufende Situation innerhalb einer Sperrzone ist untersagt.

§ 2.20 | Anwesen & Verhältnisse

  • Baseraids durch Zivilisten sind strikt verboten. Konflikte sind nur bei realistischen Verhältnissen zulässig (z. B. 3 gegen 5 erlaubt, 2 gegen 6 nicht).
  • Fraktionen müssen jeden Baseraid vorab beim Continental ankündigen; ohne Ankündigung ist er unzulässig.

§ 2.21 | Zivilisten im Fight

  • Zivilisten dürfen ausschließlich die angreifende Fraktion bekämpfen.

§ 2.22 | Baiting

  • Baiting ist strikt untersagt.
  • Ebenso untersagt ist das grundlose Callen von Zivilisten oder Fraktionen ohne stichhaltigen RP-Hintergrund.

§ 2.23 | Geschützte Gegenstände

  • Profi-Angeln, Elite-Angeln und VIP-Rucksäcke dürfen nicht abgenommen werden.
  • Essen und Trinken dürfen generell niemals abgenommen werden.

§ 2.24 | Routen & Zivilisten

  • Zivilistengruppen dürfen keine Routen pushen.

§ 2.25 | Fahrzeugkauf

  • Fahrzeuge (Import wie Vanilla) dürfen nicht „abgezogen" werden: Beim Kauf ist der vereinbarte Betrag zu zahlen, sobald der Schlüssel übergeben wurde.

§ 2.26 | Bewusstlose Personen

  • Waffen oder sonstige Gegenstände von bewusstlosen Personen zu entwenden ist strikt untersagt.
  • Wiederholtes Töten oder Stabilisieren mit dem Ziel, das Ausbluten zu erzwingen, ist verboten.

§ 2.27 | LifeInvader

  • Der LifeInvader dient nur Ankäufen, Verkäufen, Dienstleistungen und Eventankündigungen.
  • Jede andere Meldung über den LifeInvader braucht einen stichhaltigen RP-Hintergrund. Aussagen wie „Triaden sind much", „Yakuza Staatsmacht" oder „Fabio hat Würfelpark-Verbot" werden mit einem Bann von einem Tag geahndet (Grund: LifeInvader-Abuse).

§ 2.28 | Leichenschändung

  • Das Schänden von Leichen, etwa das Verspotten, unangemessene Behandeln oder Missbrauchen bewusstloser bzw. toter Personen, ist untersagt.

§ 2.29 | Calls

  • Wer einen Call absetzt, muss der Gegenseite mindestens 3 Sekunden Reaktionszeit geben.
  • Multicalls, also das mehrfache Callen derselben Situation oder das Callen mehrerer Parteien ohne Grund, sind untersagt.
  • Das LSPD darf nur mit triftigem RP-Hintergrund gecallt werden. Grundlose Calls gelten als Call-Abuse.

§ 2.30 | Job-Abuse

  • Das Ausnutzen eines Jobs oder seiner Funktionen zum eigenen Vorteil oder außerhalb des vorgesehenen Roleplays ist verboten.

§ 2.31 | 1v1

  • Abgesprochene 1v1-Kämpfe ohne RP-Hintergrund sind nicht gestattet.

§ 2.32 | Schusscall, Grundsatz

  • Vor jedem Schuss auf einen Spieler ist ein Schusscall nötig. Er läuft über den Ingame-Voice und muss für die Gegenseite klar hörbar sein.
  • Calls aus dem Fahrzeug heraus oder über Funk oder Handy zählen nicht.
  • Zwischen Call und erstem Schuss müssen mindestens 3 Sekunden liegen. Die Gegenseite muss die Chance haben, zu reagieren, sich zu entschuldigen oder den Anlass zu beheben. Wird der Anlass behoben, ist die Freigabe hinfällig.
  • Der Einsatz eines Tasers ist kein Schusscall und ersetzt diesen nicht. Wer nach einem Taser-Treffer scharf schießen will, benötigt einen eigenen, regulären Schusscall.
  • Innerhalb einer Sperrzone nach § 2.19 ist kein Schusscall erforderlich.

§ 2.33 | Schusscall, RP-Hintergrund

  • Ein Schusscall ist nur mit stichhaltigem, aktivem RP-Hintergrund zulässig. Der Grund muss zum Zeitpunkt des Schusses noch bestehen; fällt er weg, fällt auch die Freigabe weg.
  • Als Grund taugen zum Beispiel Fahrzeugdiebstahl, schwere Beleidigung, ein Angriff auf dich oder deine Fraktion, Raub oder Bedrohung.
  • Nicht als Grund taugen Anrempeln, Blickkontakt, die Zugehörigkeit zu einer Fraktion, zurückliegende Supportfälle oder Vorfälle aus vergangenen Sessions.

§ 2.34 | Schussfreigabe, Gültigkeitsdauer

  • Eine Schussfreigabe gilt 10 Minuten ab dem Call, aber nur so lange, wie der RP-Hintergrund aktiv weiterbesteht.
  • Nach Ablauf der 10 Minuten braucht es einen neuen Call mit einem eigenständigen, neuen Grund. Den alten Call einfach zu wiederholen, verlängert die Freigabe nicht.

§ 2.35 | Schussfreigabe, Erlöschen

  • Die Freigabe erlischt vorzeitig, wenn die Gegenseite kooperiert oder den Anlass behebt.
  • Die Freigabe erlischt, wenn die Gegenseite bewusstlos war und ausgeblutet ist (§ 2.7).
  • Die Freigabe erlischt, wenn sich die Gegenseite erkennbar aus der Situation zurückgezogen hat.
  • Die Freigabe erlischt, wenn die Situation von einer staatlichen Fraktion übernommen wurde.
  • Die Freigabe erlischt, wenn der Fight nach § 2.7 beendet ist.

§ 2.36 | Schussfreigabe, Reichweite

  • Die Freigabe gilt nur gegen die Personen, die den Anlass gesetzt haben, und gegen Personen, die aktiv in die Situation eingreifen.
  • Sie gilt nicht pauschal gegen deren Fraktion, Freunde oder Fahrzeuginsassen und lässt sich nicht auf spätere Situationen übertragen.

§ 2.37 | Schussfreigabe, eigene Gruppe

  • Anwesende Mitglieder der eigenen Gruppe dürfen sich auf einen Call berufen, wenn sie die Situation von Anfang an miterlebt haben. Wer erst später dazukommt, kann sich nicht auf einen fremden Call stützen.

§ 2.38 | Schusscall, Nachweispflicht

  • Wer sich auf eine Schussfreigabe beruft, muss Call, Grund und Zeitpunkt im Clip belegen können (§ 6). Ohne Nachweis gilt der Kill als RDM nach § 2.2.

§ 2.39 | Schusscall gegenüber staatlichen Fraktionen

  • Gegenüber staatlichen Fraktionen gehen § 1.21 (Verfolgungsjagd), § 2.18 (Verkehrskontrollen) und § 2.19 (Sperrzonen) vor.

§ 3 · Support

§ 3.0 | Videobeweis

  • Regelverstöße sind mit Videobeweis zu melden. Dieser muss die vollständige RP-Situation samt Ton beider Parteien zeigen.

§ 3.1 | Support-Gespräche

  • Support-Gespräche dürfen weder gestreamt noch aufgenommen werden, sofern das High-Team dies nicht ausdrücklich gestattet.

§ 3.2 | Zeitpunkt des Supports

  • Der Discord-Support darf erst genutzt werden, nachdem die Situation vollständig ausgespielt wurde.

§ 3.3 | Entscheidung & Widerspruch

  • Über den Fall entscheidet der leitende Supporter. Ein Widerspruch ist über das Ticketsystem auf Discord möglich.

§ 3.4 | Fraktions-Supportfälle

  • Betrifft ein Supportfall zwei Fraktionen mit jeweils mindestens 3 Beteiligten, muss die Leaderschaft der jeweiligen Fraktion und gegebenenfalls die Fraktionsverwaltung in den Supportraum kommen. Die Leaderschaft stellt die relevanten Clips bereit.

§ 3.5 | Verhalten im Supportraum

  • Sobald sich Spieler im Supportraum befinden, machen sie dies im Spiel deutlich (z. B. mit erhobenen Händen in einer Ecke stehen oder ausloggen).
  • Im Support ist wahrheitsgemäß auszusagen. Das Lügen gegenüber dem Team wird sanktioniert.
  • Ein laufendes Support-Gespräch darf nicht eigenmächtig verlassen werden (Support-Flucht).
  • Beleidigungen gegenüber Teammitgliedern im Support werden zusätzlich mit einem Timeout geahndet.

§ 3.6 | Keine IC-Rache

  • IC-Rache aufgrund eines Supportfalls ist strikt verboten. Ergänzend gilt § 12.

§ 3.7 | Kontakt zum Team

  • Teammitglieder privat anzuschreiben ist strikt untersagt. Supportfälle werden ausschließlich über den SaintCity-Discord geklärt.

§ 3.8 | Rückerstattungen

  • Rückerstattungen werden erst ab einer Gesamtsumme von 10.000 $ bearbeitet.

§ 3.9 | Einwilligung in Aufnahmen

  • Da auf dem Server Streamer und Social-Media-Creator aktiv sind, willigt jeder Spieler ein, dass seine Stimme aufgezeichnet werden darf (ausgenommen Supportfälle).

§ 3.10 | Beweislast

  • Wer einen Supportfall eröffnet oder sich im Support auf einen Vorgang beruft, braucht dafür einen Clip. Ohne Clip wird der Fall nicht bearbeitet.
  • Das gilt unabhängig davon, ob der Spieler eine Aufnahmepflicht nach § 6 hat. Ohne Aufnahmepflicht besteht kein Zwang zum Mitschneiden, ohne Aufnahme aber auch kein Anspruch auf Support.
  • Liegen von beiden Seiten keine verwertbaren Clips vor, wird der Fall geschlossen.

§ 4 · Raub

§ 4.0 | Angemessene Beute

  • Bei Raubüberfällen und ähnlichen Aktionen dürfen nur Waren oder Gelder entnommen werden, die zum ausgespielten RP-Verhältnis passen.
  • Essen und Trinken dürfen dabei niemals abgenommen werden (§ 2.23).

§ 4.1 | Geiseln

  • Während laufender Verhandlungen dürfen keine weiteren Geiseln genommen werden.
  • Die Höchstzahl an Geiseln richtet sich nach der Art des Raubes: Ladenraub höchstens 4 Geiseln, Bankraub höchstens 5 Geiseln, Staatsbank höchstens 8 Geiseln.

§ 4.2 | Grund für Raub

  • Ein Spielerraub setzt einen RP-Hintergrund voraus. Grundloses Ausrauben, etwa zur Selbstbereicherung oder wegen der Ausrüstung des Opfers, ist verboten und wird bestraft.
  • Ein Ladenraub darf ohne besonderen Grund durchgeführt werden, jedoch nur mit mindestens einer Geisel.
  • Beim Ladenraub ist das RP mit dem PD immer vollständig auszuspielen.

§ 4.3 | Gefängnisbefreiung

  • Ein Befreiungsversuch aus dem Staatsgefängnis ist erst zulässig, wenn mindestens 2 Mitglieder der eigenen Fraktion beteiligt sind oder der ranghöchste Spieler einsitzt.

§ 4.4 | Forderungen

  • Bei Geiselnahmen im Rahmen eines Raubes liegt die maximale Forderung bei 20.000 Grüngeld pro Geisel. Höhere Forderungen sind untersagt.
  • Wird freies Geleit gefordert, beträgt die maximale Dauer 3 Sekunden.
  • Als Forderung gilt auch, dass sich die Polizei von Dächern oder Geländen entfernt oder sich an einem bestimmten Ort sammelt.
  • Die Polizei darf eine Forderung ablehnen, wenn diese dem eigenen Schutz widerspricht, etwa das Sammeln in einer Reihe direkt vor dem Laden.

§ 4.5 | Verweigerte Verhandlung

  • Verhandlungen müssen von beiden Seiten geführt werden (§ 2.10). Verweigert die staatliche Fraktion die Verhandlung, dürfen die Geiselnehmer als Erste das Feuer eröffnen.
  • Als Verweigerung gilt: Es wird kein Verhandlungsführer gestellt.
  • Als Verweigerung gilt: Forderungen werden ohne Antwort ignoriert.
  • Als Verweigerung gilt: Auf eine Forderung kommt länger als 2 Minuten keine Reaktion.
  • Als Verweigerung gilt: Die Beamten verbessern während der laufenden Verhandlung ihre Positionen, rücken näher heran oder besetzen zusätzliche Dächer und Zugänge.
  • Als Verweigerung gilt: Es werden ausschließlich Gegenforderungen gestellt, ohne auf eine einzige Forderung einzugehen.
  • Keine Verweigerung ist die Ablehnung einer einzelnen Forderung nach § 4.4, solange die Verhandlung weiterläuft und die Polizei einen Gegenvorschlag macht.
  • Vor dem ersten Schuss ist dem Verhandlungsführer eine letzte Warnung anzukündigen. Danach besteht eine Schussfreigabe nach § 2.34 gegen die beteiligten Beamten.
  • Die Verweigerung muss im Clip belegbar sein. Wer sich zu Unrecht auf diesen Paragraphen beruft, wird nach § 2.2 behandelt.

§ 4.6 | ATM-Raub

  • Ein ATM-Raub darf ohne Geisel durchgeführt werden. Eine Verhandlung ist nicht erforderlich. Geschossen werden darf erst, sobald die staatliche Fraktion das Feuer eröffnet hat.

§ 5 · Technisches

§ 5.0 | Bildschirmauflösung

  • Zugelassen sind die Seitenverhältnisse 16:9, 16:10 und 17:9.

§ 5.1 | Installationsdatum

  • Die Windows-Installation muss mindestens 14 Tage alt sein.

§ 5.2 | Aktive Dienste

  • Folgende Dienste müssen aktiviert sein: SysMain, DiagTrack, PCASVC, EventLog, DnsCache, CDPSvc.

§ 5.3 | Zulässige Aufnahmesoftware

  • Zugelassen sind ausschließlich GPU-basierte Aufnahmelösungen (siehe § 6.6). Alle weiteren Vorgaben zur Aufnahme regelt § 6.

§ 5.4 | PC zurücksetzen

  • Wer seinen PC zurücksetzen möchte, meldet dies vorab über das Ticketsystem unter „Analyse Anliegen" an.

§ 5.5 | Zulässige Mods

  • Unerlaubte Mods und Clients sind verboten und werden bestraft.

§ 5.6 | Custom Crosshairs

  • Selbst erstellte Crosshairs sind verboten.

§ 5.7 | Custom Windows

  • Angepasste Windows-Versionen sind verboten.

§ 5.8 | Analyse & PC-Kontrolle

  • Jeder Spieler ist verpflichtet, einer angeordneten Analyse bzw. PC-Kontrolle durch die Analysten oder das High-Team nachzukommen.
  • Die Verweigerung einer Analyse führt zum dauerhaften Serverausschluss.
  • Fällt eine Analyse positiv aus, folgt ebenfalls der dauerhafte Serverausschluss.

§ 6 · AC-Team

§ 6.0 | Geltungsbereich & durchgehende Aufnahme

  • Die Vorgaben dieses Paragraphen gelten ausschließlich für Spieler mit aktiver Aufnahmepflicht.
  • Diese Spieler müssen während der gesamten Spielzeit eine durchgehende Aufnahme mit Ton bereithalten und diese auf Anfrage binnen 48 Stunden vorlegen können.

§ 6.1 | Aufnahme vom Fight

  • Spieler mit Aufnahmepflicht benötigen eine Aufnahme vom Beginn des Fights (am Anwesen) bis zu dessen Ende. Fehlt sie, wird dies wie ein Modding-Bann gewertet.

§ 6.2 | Kill-Clips

  • Kill-Clips müssen 8 Sekunden umfassen, jeweils 4 Sekunden vor und 4 Sekunden nach dem Kill.

§ 6.3 | Ton bei Kills

  • Kills müssen mit hörbarem Ton aufgezeichnet sein. Mikrofon- und Desktop-Ton müssen dabei durchgehend hörbar sein.

§ 6.4 | Direkt abspielbar

  • Clips müssen unmittelbar als .mp4 abspielbar sein. Links, die erst geöffnet werden müssen, sind nicht zulässig.

§ 6.5 | Fehlende Kills melden

  • Wurde ein Kill oder mehrere nicht aufgezeichnet, ist dies unverzüglich im Ticketsupport zu melden.

§ 6.6 | Erlaubte Software

  • Zulässig sind ausschließlich GPU-basierte Aufnahmelösungen des Grafikkartenherstellers: NVIDIA App bzw. GeForce Experience (ShadowPlay) sowie AMD Software (ReLive).
  • Jede andere Aufnahmesoftware, insbesondere Medal, OBS, Streamlabs oder vergleichbare Programme, ist untersagt.
  • Ausnahme: Mit der offiziellen Aufnahme-Ausnahme-Rolle darf nach Absprache mit den Analysten eine abweichende Lösung genutzt werden. Diese Rolle wird nur bei triftigem Grund vergeben.

§ 6.7 | Aufnahmepflicht im RP

  • Während aktiver RP-Situationen muss die Aufnahme durchgehend laufen; Mikrofon und Desktop-Ton müssen hörbar sein. Fehlende Clips zu Kills können den dauerhaften Ausschluss nach sich ziehen.

§ 6.8 | Hintergrundaufnahme

  • Die Aufnahme muss dauerhaft im Hintergrund laufen, sodass sich die letzten 2 Minuten jederzeit als Clip sichern lassen. Eine kürzer eingestellte Puffer-Zeit gilt als Verstoß gegen die Aufnahmepflicht.

§ 6.9 | Löschen von Clips

  • Das Löschen von Clips oder Channels durch Spieler oder Dritte ist strikt untersagt und führt zum permanenten Bann.

§ 6.10 | Vorzeigen auf Aufforderung

  • Auf Aufforderung des Teams sind die letzten 2 Minuten als Clip vorzuzeigen. Wer die Regeln wiederholt missachtet oder „dribbelt", wird gebannt.

§ 6.11 | Unbearbeitete Aufnahmen

  • Clips sind unbearbeitet einzureichen. Nachträgliches Schneiden innerhalb des Clips, Zeitlupe, Beschleunigung, Überblendungen oder das Entfernen von Tonspuren gelten als Manipulation und werden wie ein Modding-Bann gewertet.

§ 7 · Beleidigungen & verbotene Ausdrucksweise

§ 7.0 | Grundsatz

  • Beleidigungen im RP sind nur in einem angemessenen, ausgespielten Rahmen zulässig. Unabhängig vom RP-Kontext untersagt sind Äußerungen aus den folgenden Kategorien:
  • rassistische Ausdrücke und Herabwürdigungen aufgrund von Herkunft, Hautfarbe oder Ethnie
  • Beleidigungen aufgrund von Geschlecht oder sexueller Orientierung
  • Beleidigungen, die die Familie oder Angehörige einbeziehen
  • Ausdrücke, die Frauen sexualisiert herabwürdigen
  • Herabwürdigungen aufgrund von Behinderung oder Erkrankung
  • Bezüge auf reale Gewalttaten, Terror oder Völkermord
  • gleichwertige Beleidigungen in anderen Sprachen

§ 7.1 | Auslegung

  • Die Kategorien sind nicht abschließend. Ob eine Äußerung darunterfällt, entscheidet das Team anhand der Wirkung, nicht anhand einer Wortliste. Eine intern geführte Begriffsliste dient dem Team als Orientierung.

§ 7.2 | Sanktion

  • Verstöße werden ab der ersten Meldung geahndet. Rassistische Äußerungen führen ohne Vorwarnung zum dauerhaften Serverausschluss.

§ 8 · Charakterdesign

§ 8.0 | Verbindliche Richtlinien

  • Alle SaintCity-Spieler sind verpflichtet, die folgenden Vorgaben einzuhalten. Es handelt sich um verbindliche Maßnahmen, nicht um optionale Empfehlungen. Bei Verstößen greift das Team ein.
  • Gesichtsbemalungen und Tattoos sind nur in einem angemessenen Rahmen erlaubt.
  • Kleidungsstücke mit Schachbrettmuster sind untersagt.
  • Outfits sind so zu gestalten, dass keine Körperteile (etwa Arme) durch die Kleidung „buggen".
  • Übertriebene Troll-Outfits sind nicht gestattet.

§ 9 · FFA

§ 9.0 | OOC-Zone

  • Der FFA-Bereich ist eine vollständige OOC-Zone. Roleplay wird dort nicht ausgespielt, OOC-Talk ist erlaubt.
  • Ausgesetzt sind insbesondere die Schusscall-Pflicht (§ 2.32 bis § 2.39), RDM und VDM (§ 2.2, § 2.3), Fear-RP (§ 2.0), die New-Life-Rule (§ 2.9) sowie sämtliche übrigen Roleplay-Regeln aus § 2.
  • Kills im FFA-Bereich sind kein Supportfall und begründen keinen RP-Hintergrund für Handlungen außerhalb der Zone.
  • Uneingeschränkt gültig bleibt § 7. Beleidigungen sind auch im FFA-Bereich verboten, insbesondere die in § 7.0 aufgeführten Kategorien wie familienbezogene, rassistische oder sexualisierte Ausdrücke. Der OOC-Charakter der Zone ist keine Rechtfertigung.
  • Ebenfalls uneingeschränkt gültig bleiben die Verbote von Cheats, Bugusing und Exploits sowie die Vorgaben aus § 1.
  • Wird der Bereich verlassen, gelten sofort wieder die regulären Regeln.

§ 9.1 | Teaming

  • Teaming ist strikt verboten. Bei Verstößen folgt eine Verwarnung oder ein Bann.

§ 10 · Inaktivität & Eigentum

§ 10.0 | Zurücksetzung bei Inaktivität

  • Nach mehr als 30 Tagen Inaktivität werden bestimmte Inhalte automatisch zurückgesetzt, etwa Haus- und Apartment-Eigentum.
  • Nach über 90 Tagen Inaktivität werden zusätzlich Kofferraum- und Lagerinhalte vollständig gelöscht, um beim Wiedereinstieg einen geordneten Neustart zu ermöglichen.
  • Das Löschen von Fahrzeugen bleibt davon unberührt.
  • Die Maßnahme dient der Wirtschaftsstabilität und stellt sicher, dass ungenutzte Ressourcen regelmäßig freigegeben werden.

§ 11 · Markenschutz & IP-Rechte

§ 11.0 | Verbot von Echtmarken

  • Real existierende Marken, geschützte Namen oder Logos (z. B. Mercedes-Benz, Nike, Apple, Coca-Cola, McDonald's) dürfen auf dem Server in keiner Form verwendet werden, unabhängig von Art oder Kontext.
  • Das Verbot gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für: Kennzeichen oder Bezeichnungen mit Markenbezug (z. B. „BMWM5", „Netflix"); das Umbenennen von Fahrzeugen oder Objekten in reale Markennamen (z. B. „Benefactor" zu „Mercedes"); Graffitis, Sprays oder sonstige Darstellungen mit echten Logos oder Markennamen; importierte Bilder, Texturen oder Inhalte mit Markenlogos oder geschützten Begriffen (auch Fraktionsnamen und -logos); sowie Nutzer-, Fraktions- oder Charakternamen mit direktem oder indirektem Markenbezug (z. B. „Dior", „Hennessy" als Nachname).
  • Konsequenzen: Verstöße werden konsequent und ohne Vorwarnung geahndet und können je nach Schwere bis zum dauerhaften Serverausschluss führen.

§ 12 · Supportkrieg

§ 12.0 | Keine IC-Rache

  • IC-Rache (In Character) aufgrund eines Supportfalls ist strikt verboten und kann bis zum Serverausschluss sanktioniert werden.

§ 12.1 | Missbrauch des Supports

  • Ebenso untersagt ist das systematische Melden derselben Partei ohne stichhaltigen Anlass sowie das gezielte Provozieren von Situationen, um daraus Supportfälle zu erzeugen.

§ 12.2 | Wiederholte Fälle

  • Häufen sich Supportfälle zwischen denselben Parteien, kann das Team eine Klärung mit beiden Leaderschaften anordnen und bei Wiederholung Fraktionsverwarnungen aussprechen.

§ 13 · Rechtlicher Hinweis, Einwilligung & Rechteübertragung

  • Mit dem Betreten und der Nutzung dieses Roleplay-Servers erklärst du dich ausdrücklich damit einverstanden, dass deine Stimme, deine gesprochenen und geschriebenen Beiträge sowie dein dargestellter Charakter aufgezeichnet werden dürfen.
  • 1. Nutzungsrechte (Urheber- / Leistungsschutzrecht): Du räumst den auf dem Server aktiven Content-Creatorn sowie deren Rechtsnachfolgern ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den entstehenden Aufnahmen ein. Dieses umfasst insbesondere die Vervielfältigung (§ 16 UrhG), die Verbreitung (§ 17 UrhG), die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), die Sendung (§ 20 UrhG), die Bearbeitung und Umgestaltung (§ 23 UrhG) sowie die Nutzung in sozialen Netzwerken, auf Streaming-Plattformen, in Videoportalen und in sonstigen bekannten wie unbekannten Medienformaten. Soweit gesetzlich zulässig, verzichtest du auf die Geltendmachung urheber-, leistungsschutz- und vergleichbarer Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Aufnahmen.
  • 2. Persönlichkeitsrechte / Recht am gesprochenen Wort: Du erklärst dich einverstanden, dass deine Stimme und dein Charakter in den veröffentlichten Inhalten erkennbar sein dürfen.
  • 3. Datenschutz (DSGVO): Werden durch Aufzeichnungen personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage deiner Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Du kannst diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; bereits veröffentlichte Inhalte bleiben unberührt, soweit eine Entfernung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.
  • 4. Spieler unter 18 Jahren: Bist du minderjährig, ist zusätzlich die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten erforderlich. Ohne diese Zustimmung ist die Einwilligung nach Ziffer 1 bis 3 unwirksam.
  • 5. Teilnahmevoraussetzung: Bist du mit diesen Bedingungen nicht einverstanden, ist eine Nutzung des Servers nicht zulässig.
  • 6. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Regelwerks ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.